Am Samstag wurde die CDU-Bundestagskandidatin für Hattingen, Herdecke, Sprockhövel, Wetter und Witten, die Herdecker Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster, mit 99,3 % auf die Landesliste der CDU NRW gewählt. Bei den letzten drei Kommunalwahlen ist die Herdecker Bürgermeisterin stets als unabhängige Kandidatin für eine Jamaika-Koalition angetreten. Für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar steht sie auf Platz 30. „Auf einen Einzug in den Bundestag über diesen Listenplatz kann ich nicht hoffen. Ich will bei den Menschen in meinem Wahlkreis punkten und den Wahlkreis direkt gewinnen!“, so Strauss-Köster.
Wer Strauss-Köster auf Instagram oder Facebook folgt, sieht, dass sie bereits in den Wahlkampf gestartet ist. Schon als Bürgermeisterin war sie kontinuierlich dort präsent und hat sich nun auch einen TikTok-Account zugelegt: „Ich möchte für die Bürger auf allen Kanälen ansprechbar sein und das Feld nicht den Populisten und Extremisten überlassen. Auf TikTok wage ich nun die ersten Schritte, um auch mit jungen Leuten in Kontakt zu kommen. Am Ende des Wahlkampfes weiß ich bestimmt, wo der Hase auf der Plattform langläuft.“
Dabei nutzte Strauss-Köster die Gelegenheit für Gespräche und Selfies mit NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst und CDU-Parteichef Friedrich Merz. Die Stimmung auf dem Parteitag bezeichnete Strauss-Köster als „ernst, aber optimistisch“. Das Angebot der Union für die Bundestagswahl sei „ein Politikwechsel, der Deutschland wieder nach vorne bringt“, betont die CDU-Kandidatin.
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Bei der Bundestagswahl kann jeder Wähler mit seiner Erststimme die lokalen Kandidaten wählen. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Gewinnt ein Kandidat in einem Wahlkreis, so zieht er sehr wahrscheinlich direkt in den Bundestag ein. Über die Zweitstimme wird entschieden, wie viele Abgeordnete einer Partei in den Bundestag einziehen. Falls die Anzahl der direkt gewählten Kandidaten geringer ist als die Anzahl, die der Partei aufgrund der Zweitstimmen zusteht, ziehen Kandidaten von der Landesliste der jeweiligen Partei in der gewählten Reihenfolge nach.
Durch das neue Wahlrecht der Ampelkoalition kann es vorkommen, dass direkt gewählte Kandidaten nicht in den Bundestag einziehen. Dies ist der Fall, wenn mehr Direktmandate errungen werden, als der Partei aufgrund des Zweitstimmenergebnisses zustehen. In einem solchen Fall werden Direktkandidaten aus Wahlkreisen mit den prozentual schlechtesten Erststimmenergebnissen nicht in den Bundestag einziehen.
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